Einfuhrbestimmungen

Auf Grund wirklich schlechter Erfahrungen mit eingeschleppten (oder bewußt ausgesetzten) Tieren und verschiedenen Krankheiten, die es vor dem Eintreffen der Europäer in Australein nicht gab, wurden zum Teil strenge Einfuhrbestimmungen erlassen, die unbedingt einzuhalten sind.

Folgende Waren müssen bei der Einreise DEKLARIERT werden:

  • Kräuter und Gewürze jeglicher Art
  • Trockenfrüchte und -gemüse
  • Kekse, Kuchen, Süßigkeiten
  • Tee, Kaffe, Säfte und andere Getränke
  • Korbwaren, Flechtwerk und Matten aus Bambus, Peddigrohr oder Rotang
  • frische Blumen und Blumenkränze
  • Trockenblumen
  • Kiefernzapfen und Potpourri
  • Saatgut jeder Art
  • alle Artikel, Gebrauchsgegenstände, kunstgewerbliche Gegenstände und Antiquitäten, Raritäten aus Holz
  • Rohhäute
  • Muscheln oder Korallen in jeglicher Form
  • Federn, Knochen, Hörner und Stoßzähne
  • Häute, Felle und Pelze

Und das alles DARF NICHT eingeführt werden:

  • Milch und Molkereiprodukte
  • Kunstgewerbliche Gegenstände und Souvenirs, die aus Samen hergestellt sind oder Samen enthalten
  • Puffmais und rohe ungeröstete Nüsse
  • Eier und Eierprodukte
  • frisches Obst und Gemüse
  • lebende Tiere
  • Fleisch und alle Schweinefleischprodukte
  • Lachs- und Forellenprodukte
  • lebende Pflanzen
  • biologisches Material
  • Hirschhorn / Bast, eßbare Vogelnester
  • Erde und Sand

Detaillierte Informationen sollten die Reiseunterlagen Eures Reiseveranstalters enthalten. Diese solltet Ihr sehr genau studieren. Für Fragen stehen an den Flughafen Beamte der Zollbehörde zur Verfügung. Diese inspizieren auch die zu deklarierenden Dinge, die in den meisten Fällen aber nicht gleich beschlagnahmt werden. Zur Entsorgung mitgebrachten Reiseproviantes stehen überall spezielle Müllcontainer zur Verfügung.

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